Beiträge für das Jahr 2025

Die Beiträge für das Jahr 2025 können im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. März 2025 eingezahlt werden.
Die nächste Beitragsperiode beginnt am 1. Januar 2026 und endet am 31. März 2026.

Damit stellen wir sicher, dass jederzeit ausreichend Budget für mögliche Notfälle zur Verfügung steht.


Wichtige Neuerungen (wie von der Mehrheit beschlossen):

  1. Nachzahlung für versäumte Jahre:
    Versäumte Beitragsjahre müssen als Absicherung für Mitglieder nachgezahlt werden. Das Startjahr für diese Regelung ist 2018.
  2. Ausnahme für neue Mitglieder:
    Personen, die nach Wien ziehen und sich neu anmelden, sind von dieser Nachzahlungsregelung befreit.
  3. Ausnahme gilt nicht für Angehörige:
    Eltern, Großeltern sowie Schwiegereltern, die nachträglich als Mitglieder eingetragen werden, sind von dieser Befreiung ausgeschlossen und unterliegen ebenfalls der Nachzahlungsregelung.

Beispiel:
Wenn der Beitrag für das Jahr 2018 nicht fristgerecht bis Ende März 2018 gezahlt wurde, müsste dieser rückwirkend bis spätestens zur Zahlungsperiode im Jahr 2025 nachgezahlt werden.